Die Autoren des AUSTAL2000 wollen eine Gleichwertigkeit zu den korrekten Referenzlösungen herbeiführen. Sie bestreiten aber vorher die Richtigkeit der korrekten Lösungen. Täuschen, Manipulieren und Tricksen ist mutmaßlich  ihr bevorzugtes Handwerkszeug.

Einmal sollen die Lösungen nach Schenk (2015) falsch sein, und ein anderes Mal  will man zu ihnen eine Gleichwertigkeit herbeiführen

Mit der Veröffentlichungen Trukenmüller (2016) will man eine Äquivalenz zu den korrekten Referenzlösung nach Schenk  (2015) herbeiführen. Der Autor dieses Beitrages beschäftigt sich mit dieser Publikation und stellt fest, dass es sich glattweg um eine Täuschung handelt, wie in Schenk (2020) näher erläutert wird. Die Autoren des AUSTAL setzen ihre falsche Referenzlösung mit der korrekten Lösung gleich. Sie erhalten eine einfache algebraische Gleichung und erkennen, dass keine Identität vorhanden ist. Sie nehmen nunmehr eine Umbenennung von Variablen vor und bezeichnen die Depositionsgeschwindigkeit vd  ihrer falschen Lösung fortan vdJanicke. Die algebraische Gleichung wird nunmehr nach der zweiten Depositionsgeschwindigkeit vd der korrekten Lösung aufgelöst. Am Ende der Rechnung wird diese in vdSchenk umbenannt. Die Vorwurf einer Täuschungungsabsicht ist begründet.


a. Man weiß nach
Trukenmüller

     et al. (2015), dass beide Lösungen

    unterschiedlich sind. Mit

    dem Vorsatz einer Manipulation

    werden     sie dennoch gleich

    gesetzt. Links und rechts   

    der  algebraischen Gleichung

    stehen  zwei mal die

    Depositionsgeschwindigkeiten

     vd


b. Die eigene Depositionsgeschwindigkeit

     vd wird mit der Absicht, eine Äquivalenz

     vorzugaukeln in vdJanicke  umbenannt.

     Nach der zweiten

     Depositionsgeschwindigkeit vd 

     wird die algebraische Gleichung aufgelöst.


c. Am Ende wird die zweite                                             

    Depositionsgeschwindigkeit vd

     trickreich in  vdSchenk  umbenannt. 


Der Vorwurf einer Täuschung nach Schenk (2020) ist begründet.


Der Verfasser von Trukenmüller (2016) ist im Umweltbundesamt Fachbegleiter für AUSTAL2000 und zugleich Verantwortlicher für Ausbreitungsrechnungen. Er gibt vor, Autor dieser Abhandlung zu sein. Wie sich später in Trukenmüller (2017) aber zeigt, kann er nicht Verfasser dieser Klügelei gewesen sein, denn die in Trukenmüller (2016) gegebenen Definitionen der Depositionsgeschwindigkeiten  stehen  im Widerspruch zu seinen späteren Schöpfungen, Trukenmüller (2017). Der Fachbegleiter für AUSTAL2000 kann weder den Autoren des AUSTAL2000 zugerechnet werden, noch ist er Verfasser von Trukenmüller (2016). Er erklärt in Trukenmüller(2017), dass er im Umweltbundesamt steuerfinanziert tätig ist und  es sich nicht leisten kann, Arbeitszeit verschwenden.


Es ist nicht glaubwürdig, dass man so bundesweit Verantwortung für Forschungen auf dem Gebiet der Modellierung der Ausbreitung von Luftschadstoffen wahrnehmen kann.

Literatur

Trukenmüller A (2016)

     Äquivalenz der 

     Referenzlösungen  von

     Schenk und Janicke. Abhandlung

     Umweltbundesamt Dessau-Rosslau

     S: 1 - 5

Schenk** R (2015a)

     AUSTAL2000 ist nicht

     validiert. Immissionsschutz 01.15

     S: 10 – 2

Trukenmüller A (2017) Stellungnahmen

     Umweltbundesamt vom 10.02.2017

     und 23.03.2017. Dessau-Rosslau,

     IBS Archiv, S. 1–15


Schenk ** R (2020) Integral sentences

      and numerical comparative

      calculations for the validity of the

      dispersion model for air     

      pollutants AUSTAL2000 .

      Environmental Systems 

      Research 28 p: 1-28, Schenk   

      Environ  Syst Res (2020) 9:28,

      https://doi.org/10.1186       

      /s40068-020-00181-6 

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